Im März wurde durch den Bundesrat die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen Erhöhung des Schonvermögens für ALG II Empfänger gebilligt. Vorbehaltlich der (vermutlich zeitnah erfolgenden) Unterschrift durch den Bundespräsidenten verdreifacht sich somit das Schonvermögen der privaten Altersvorsorge für ALG II Empfänger von derzeit 250 EUR auf 750 EUR je Lebensjahr.

Gemeint ist hiermit jedoch ausschließlich der Freibetrag für die private Altersvorsorge, NICHT erhöht wird der Freibetrag für das Barvermögen! Lebensversicherungen oder sonstige der privaten Altersvorsorge dienende Geldanlagen müssen somit künftig nicht mehr aufgelöst werden (sofern unter diesem Freibetrag liegend!), um ALG II beantragen zu können. Trotzdem schätzen Experten, dass der Anteil der von dieser Regelung profitierenden ALG II Empfänger bei unter 1 Prozent liegen wird.

Das Schonvermögen ist das Vermögen (Geld, Haus etc.) was geschont und daher nicht einzusetzen ist. Das heißt dieses Geld darf man z. B. auf dem Konto als Notgroschen haben oder dieses geschonte Haus muss nicht verkauft werden um den Lebensunterhalt zu sichern. Je nach Alter und nach Art gibt es verschiedene Freibeträge: Barvermögen Grundfreibetrag 150 Euro je Lebensjahr, mindestens 3.100 Euro, Höchstbetrag 9.750 Euro. Grundfreibetrag pro Kind unter 18 J: 3.100 Euro. Der Freibetrag für Ältere (geboren bis 1.1.1948) ist wesentlich höher: 520 Euro pro Lebensjahr, höchstens 33.800 Euro. Dazu kommt noch der Freibetrag für private Altersvorsorge: bisher 250 Euro je Lebensjahr, höchstens 16.250 Euro. Vermögen aus Riester-Anlagen unbegrenzt (Riester sowie betriebliche Altersvorsorgen sind HartzIV-sicher). Und ein Extra- Freibetrag für notwendige Anschaffungen für jedes Mitglied der Familie in Höhe von 750 €.

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Brenda Irala

Frau Brenda Irala zeigt ein Spielbrett, Aktionskarten, eine Sanduhr, Stift und Papier – das ist eigentlich schon alles was man benötigt, sagt sie. Kontaktieren Sie mich, spielen Sie mit mir! Brenda hat in ihrem Heimatland Mexiko International... mehr

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