Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Sie haben bereits einen Gutschein und möchten diesen einlösen?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) ist ein Förderinstrument, mit dem die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter die Kosten für eine Beratung in Vorbereitung einer Existenzgründung komplett übernehmen können. Denn wer seine Gründung gründlich und mit professioneller Unterstützung vorbereitet ist in den meisten Fällen auch erfolgreich! Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung. Gern können wir gemeinsam mit Ihnen im Rahmen eines Erstgespräches klären, ob diese Förderung für Sie in Frage kommt.

Wenn Sie bereits einen Gutschein erhalten haben und diesen jetzt einsetzen möchten, sind nur noch wenige Schritte erforderlich, um mit der Beratung zu beginnen. Zuerst einmal sollten wir uns kennen lernen – nicht immer stimmt die „Chemie“ zwischen Gründer und Berater. In einem ersten Beratungsgespräch erläutern wir zudem den Ablauf der Beratung und stellen einen ersten groben Fahrplan für die Beratung auf.

Dauer und Umfang der Beratung werden im Gutschein durch die Förderstelle festgelegt und können unterschiedlich sein. Achten Sie unbedingt auf die Gültigkeit des Gutscheines – ist dieser abgelaufen, kann eventuell ein neuer Gutschein angefordert werden.

Nach der Einreichung des durch den Träger ausgefüllten Gutscheines kann die Beratung beginnen. Die Beratung umfasst typischerweise drei Phasen

Prüfung der Gründungsvoraussetzungen

In einem ersten Schritt prüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Gründungsvoraussetzungen. Welche Erfahrungen haben Sie bereits in Ihrer Branche, wie ausgeprägt sind Ihre unternehmerischen Kenntnisse? Haben Sie bereits einen Marktzugang und erste Kunden oder muss der Markt erst erobert werden? Was können Sie selbst bewältigen – wobei ist noch Unterstützung erforderlich?

Manchmal müssen auch formale oder rechtliche Voraussetzungen geklärt werden, z.B. bei einem genehmigungspflichtigen Gewerbe. Auch die Frage der Möglichkeiten der Finanzierung des Gründungsvorhabens sollte hier geklärt werden.

Erstellung des Businessplans

Im Rahmen der Erstellung des Businessplans kommen viele weitere Fragen auf den Tisch: Die Definition der Zielgruppe, die Position zu den Wettbewerbern, die Entscheidung zum Standort, die Vertriebswege, die Kalkulation der Preise, der Kapitalbedarf für die Gründung und nicht zuletzt die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Gründungsvorhabens.

Im Ergebnis liegt ein fertiger Businessplan vor, nicht nur zur Abgabe für den Antrag Gründungszuschuss oder die Beantragung eines Darlehens, sondern vor allem als Planungsinstrument für den Gründer selbst.

Praktische Gründungsunterstützung

In den beiden vorigen Phasen ist bereits deutlich geworden, wo konkreter Unterstützungsbedarf besteht. Das kann die Anlage der Buchführung sein, die Vorbereitung der Anstellung von Mitarbeitern, die Vorbereitung des Marktauftrittes, die Klärung der notwendigen Versicherungen oder anderes mehr. Final erfolgt die Unterstützung bei Förderanträgen, bei der Gewerbeanmeldung, der Anmeldung beim Finanzamt oder anderen Ämtern und Behörden. Ihnen bleibt jetzt noch die Aufgabe, Ihre Geschäftseröffnungs-Party vorzubereiten!

Gründer-Stories

Brenda Irala

Frau Brenda Irala zeigt ein Spielbrett, Aktionskarten, eine Sanduhr, Stift und Papier – das ist eigentlich schon alles was man benötigt, sagt sie. Kontaktieren Sie mich, spielen Sie mit mir! Brenda hat in ihrem Heimatland Mexiko International... mehr

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