Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt auf viele Unternehmen eine neue gesetzliche Verpflichtung zu: Digitale Angebote wie Websites und Apps müssen künftig barrierefrei gestaltet sein. Grundlage dafür ist § 3 BFSG, der vorschreibt, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen – ob Sehen, Hören, Motorik oder Kognition – digitale Angebote uneingeschränkt nutzen können müssen.

Bin ich betroffen?
Unternehmen, die Dienstleistungen elektronisch erbringen (z. B. Online-Shops, Buchungssysteme, Kundenportale), müssen bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefrei aufgestellt sein. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind jedoch ausgenommen.

Welche Anforderungen muss  ich erfüllen, wenn ich von diesem Gesetz betroffen bin?

Webseiten müssen z. B. verständlich aufgebaut sein, Alternativtexte für Bilder enthalten, mit Tastatur bedienbar sein und mit Screenreadern funktionieren. Andernfalls könnten Strafzahlungen bis hin zur Untersagung des Geschäftsbetriebs drohen. Die technische Orientierung erfolgt an der europäischen Norm EN 301 549.

Einen kostenlosen Webseiten-Check kann man hier machen:

https://www.e-recht24.de/barrierefreiheit.html

Selbst wenn viele kleinen Unternehmen von diesen gesetzlichen Regelungen nicht betroffen sind, lohnt es sich, an das Thema Barrierefreiheit einige Gedanken zu verwenden. Derzeit haben in Deutschland etwa 10 Millionen Menschen eine körperliche Einschränkung, die Sehen, Hören, Motorik oder Kognition betrifft. Das entspricht ungefähr 12 % der Bevölkerung. 

Wenn ich diesen Teil der Bevölkerung ausschließe, weil meine digitalen Angebote für sie nicht nutzbar sind, verschenke ich Umsatz! Egal ob ich einen Shop betreibe oder nur eine einfache Webseite, sollte ich prüfen (völlig unabhängig von gesetzlichen Regelungen) ob und wie diese Angebote barrierefrei oder zumindest barrierearm gestaltet werden können, um keine Kunden zu verlieren.

Gern können wir im Rahmen einer Beratung gemeinsam mit Ihnen prüfen, ob Ihre digitalen Angebote bereits barrierefrei sind und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eventuelle Probleme zu beheben. Denn jeder verlorene Kunde ist einer zu viel!

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