Hilfe und Unterstützung bei der Vorbereitung einer Unternehmensgründung - Zuschuss auf die Beratungskosten.

Die Gründungsberatung ist eine Förderung von Beratungsleistungen, die zur Vorbereitung Ihrer Existenzgründung erfolgt. Gefördert werden Existenzgründer, die in Sachsen ein kleines und mittleres Unternehmen gründen oder übernehmen möchten. Gerade in der Startphase kann eine richtige Beratung für den Erfolg eines Unternehmens entscheidend sein.

Die Beratung kann zu folgenden Themen erfolgen:

  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung
  • Vorbereitung eines Vertriebs- und Marketingkonzeptes
  • Überarbeitung und Weiterentwicklung des Gründungskonzeptes
  • Markterschließung
  • Standortsuche und –auswahl
  • Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/-strategien
  • Entwicklung eines Personalkonzeptes, Maßnahmen zum Personalaufbau

Bei der Gründungsberatung kann ein pauschaler Zuschuss von 400 EUR je Tagewerk  (Bei Beratungen zur Unternehmensnachfolge: 500 EUR je Tagewerk) auf das Beraterhonorars als Zuschuss über die Sächsische Aufbaubank (SAB) beantragt werden. Die Beratung muss mindesten 2 Tagewerke, höchstens 5 Tagewerke á 8 Stunden (10 Tagewerke bei Beratung zur Unternehmensnachfolge) umfassen. Die Unternehmensgründung bzw. Unternehmensübernahme darf bis zum Abschluss der Gründungsberatung jedoch noch nicht erfolgt sein. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind leider Existenzgründer, bei bereits im Nebenerwerb tätig sind.

Gern informieren wir Sie über die Fördervoraussetzungen und den Ablauf des Antragsverfahrens sowie über entsprechende Förderprogramme in anderen Bundesländern.

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