Das Unternehmensgründerbüro Leipzig (UGB) ist künftig die zuständige Stelle für fachkundige Stellungnahmen für Anträge auf Unterstützung von Existenzgründern nach SGB II §16b (Einstiegsgeld) und §16c (Leistungen zur
Eingliederung von Selbständigen) über das Jobcenter Leipzig. Damit hat sich die Befürchtung, dass das Jobcenter
selbst über die Tragfähigkeit einer Existenzgründung entscheidet, glücklicherweise nicht bewahrheitet.

Das Jobcenter gibt für die Prüfung der Tragfähigkeit einen Gutschein aus. Zusammen mit diesem Gutschein können Anträge auf eine Tragfähigkeitsprüfung abgegeben werden beim


UGB Unternehmensgründerbüro Leipzig
Karl-Heine-Straße 99
04229 Leipzig
Ansprechpartner: Frau Schwertfeger und Frau Auf der Masch


Anträge werden nur dienstags in der Zeit von 08:30 – 11:30 Uhr und 12:30 – 17:30 Uhr entgegen genommen.

Gründer-Stories

Over The Ofek - Eden Ofek Levin

 „Ofek“ bedeutet auf Hebräisch „Horizont“. Wer neu nach Deutschland kommt, sieht oft das Ziel am Horizont, kennt aber den Weg dorthin nicht. Als Eden Ofek Levin im Jahr 2017 aus Israel nach Deutschland kam, hat sie diese Erfahrung selbst gemacht.... mehr

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