Existenzgründer und Kleinunternehmen können zukünftig Mikrokredite von der Europäischen Union erhalten. Das haben die Arbeitsminister der 27 EU-Staaten in Brüssel beschlossen. Von Juni an können Unternehmen diese Darlehen in Höhe von bis zu 25.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass der Empfänger nicht mehr als zehn Beschäftigte hat und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz erzielt oder zuvor gar nicht gearbeitet hat.

Das treffe auf 99 Prozent aller Neugründungen in Europa zu, teilte die Europäische Kommission mit. Insgesamt sollen dafür aus ihrem Haushalt 100 Millionen Euro in einen neuen Mikrokredit-Fonds fließen. Mit diesem Etat könne die EU in Kooperation mit internationalen Finanzeinrichtungen wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Kreditvolumen von 500 Millionen Euro mobilisieren, teilte die Kommission weiter mit. Damit könnten in einem Zeitraum von bis zu acht Jahren 45.000 Mikrokredite vergeben werden.

Während dieses Förderinstrument in Sachsen durch das bestehende Mikrodarlehen der SAB wenig interessant ist, eröffnet sich für Gründer in anderen Bundesländern eine attraktive neue Finanzierungs-Option. Auch wer nach klassischen Bankkriterien nicht kreditwürdig ist, soll mit dem notwendigen Startkapital versorgt werden. Auf den Nachweis banküblicher Sicherheiten soll verzichtet werden. Interessenten können das Mikrodarlehen bei Banken und Sparkassen beantragen, es gilt also auch hier das Hausbankprinzip.

Offen ist derzeit noch die Frage nach der praktischen Umsetzung der Richtlinie – wir hoffen, Ihnen hier in nächster Zeit detaillierte Informationen geben zu können.

Gründer-Stories

Brenda Irala

Frau Brenda Irala zeigt ein Spielbrett, Aktionskarten, eine Sanduhr, Stift und Papier – das ist eigentlich schon alles was man benötigt, sagt sie. Kontaktieren Sie mich, spielen Sie mit mir! Brenda hat in ihrem Heimatland Mexiko International... mehr

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