Für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit bietet die Agentur für Arbeit eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung an. Der Beitrag beträgt im Jahr 2010 monatlich 17,89 Euro (Beitrag West) bzw. 15,19 Euro (Beitrag Ost). Mit dem Auslaufen dieser Regelung war bislang offen, ob und in welcher Form die freiwillige Arbeitslosenversicherung fortgeführt werden wird.

Internen Quellen zufolge wird die Arbeitslosenversicherung nun über das Jahr 2010 hinaus fortgeführt, jedoch in eine freiwillige Pflichtversicherung umgewandelt. Dies bedeutet, dass nach Antrag und Eintritt in die Versicherung ein Austritt nicht mehr möglich sein wird (außer bei Aufnahme eines unselbständigen Arbeitsverhältnisses oder bei Erhöhung der Beiträge).

Diese wird vermutlich nicht lange auf sich warten lassen: Anfang 2011 soll sich der Beitrag verdoppeln, die nächste Verdoppelung (damit Vervierfachung des jetzigen Betrages) ist für 2013 geplant. Je nach der Höhe der Versicherungssumme (bemisst sich anhand der Qualifikation des Versicherten) kann die Weiterversicherung dann schnell unattraktiv werden.

Gründer-Stories

Over The Ofek - Eden Ofek Levin

 „Ofek“ bedeutet auf Hebräisch „Horizont“. Wer neu nach Deutschland kommt, sieht oft das Ziel am Horizont, kennt aber den Weg dorthin nicht. Als Eden Ofek Levin im Jahr 2017 aus Israel nach Deutschland kam, hat sie diese Erfahrung selbst gemacht.... mehr

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