Existenzgründer und Selbständige, die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, können sich ab 2019 über einen deutlich niedrigeren Mindestbeitrag zur Krankenversicherung freuen. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2018 den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen. Hierin sollen unter anderem kleine Selbständige von den hohen Mindestbeitragen zur GKV entlastet werden. Das Gesetzt tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.

Selbständige sollen danach anderen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt werden. Konkret bedeutet dies, dass die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von derzeit 2.283,75 Euro auf 1.038,33 Euro in 2019 sinkt. Dies bewirkt, dass der Mindestbeitrag von derzeit ca. 320 Euro (+ Zusatzbeitrag) auf ca. 145 Euro (+ Zusatzbeitrag) sinkt. Der Zusatzbeitrag wird von den einzelnen Kassen festgelegt und kann daher leicht variieren. Zu den Beiträgen zur Krankenversicherung kommen allerdings noch die Beiträge zur Pflegeversicherung, auch hier greift die niedrigere Mindestbeitragsbemessungsgrenze und kann zu einer Beitragsentlastung führen.

Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Krankenversicherung sind jedoch die tatsächlichen Einkünfte laut Einkommenssteuererklärung. Von der neuen Regelung profitieren daher vor allem Existenzgründer oder Selbständige mit geringen Einkünften, die unter der bisherigen Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegen.

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