Mit dem Investitionszulagengesetz (InvZulG 2010) werden Erstinvestitionen, die im Zeitraum bis zum 01.01.2014 in den neuen Bundesländern getätigt werden, gesetzlich gefördert. Es ist das Nachfolgegesetz des InvZulG 2007 und soll den Ausbau ostdeutscher Wirtschaftsstandorte und damit auch das Schaffen neuer Arbeitsplätze weiterhin fördern. Die wesentlichen Daten und Informationen des Gesetzes sind im Folgenden zusammengefasst:

  • Als Fördergebiet gelten die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
  • Begünstigt werden Investitionen der Anschaffung bzw. Herstellung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wie z.B. die Einrichtung neuer Betriebsstätten, die Erweiterung bestehender Produktionsanlagen oder Änderungen des Produktionsverfahrens
  • Es besteht ein Bindungszeitraum von 5 Jahren, in denen das Gut zum Anlagevermögen des Unternehmens gehören muss, nicht mehr als 10 Prozent privat genutzt und nicht veräußert oder Dritten zur Nutzung überlassen werden darf. Damit werden beispielsweise Leasing-Unternehmen nicht begünstigt.
  • Der Betrieb muss einem der folgenden Wirtschaftszweige angehören: verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen und Beherbergungsgewerbe. Als Betriebe produktionsnaher Dienstleistungen zählen unter anderem solche der Datenverarbeitung, der Forschung und Entwicklung, der bautechnischen Planung, des Industriedesigns oder der Werbung. Zu den Beherbergungsbetrieben gehören Unternehmen der Hotel-Branche, Jugendherbergen, Campingplätze und Ferienheime.
  • Nicht zur Förderung berechtigt sind Luftfahrzeuge, Personenkraftwagen und geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Die Investition muss in der Zeit zwischen dem 01.01.2010 und 01.01.2014 erfolgen bzw. in dieser Zeit begonnen werden.
  • Die Höhe der Investitionszulage richtet sich nach dem Zeitpunkt der getätigten Investition. Mit dem InvZulG 2010 wird dieser Wert schrittweise vermindert. Je später investiert wird, desto geringer wird also die Zulage ausfallen:

01.01.2011 – 31.12.2011:          7,5 %
01.01.2012 – 31.12.2012           5 %
01.01.2013 – 31.12.2013           2,5 %

Bei kleinen und mittleren Betrieben fällt der Satz deutlich höher aus:

01.01.2011 – 31.12.2011:          15 %
01.01.2012 – 31.12.2012           10 %
01.01.2013 – 31.12.2013           5 %

Der Antrag auf Investitionszulage ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen und wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres innerhalb eines Monats aus den Einkünften der Einkommens- und Körperschaftssteuer gezahlt.

Gründer-Stories

Brenda Irala

Frau Brenda Irala zeigt ein Spielbrett, Aktionskarten, eine Sanduhr, Stift und Papier – das ist eigentlich schon alles was man benötigt, sagt sie. Kontaktieren Sie mich, spielen Sie mit mir! Brenda hat in ihrem Heimatland Mexiko International... mehr

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