Seit Montag, den 23.03.2020, können kleine Unternehmen, die durch die Auswirkungen der Corona-Krise von Umsatzeinbrüchen betroffen sind, bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ein zinsfreies Liquiditätshilfedarlehen beantragen. Antragsberechtigt sind sowohl Einzelunternehmen (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen mit einem Jahresumsatz von bis zu 1 Mio. Euro / Jahr. Das Darlehen kann in einer Höhe von 5.000 bis 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen auch bis zu 100.000 Euro, beantragt werden. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre, es können bis zu 3 Jahre ohne Tilgung beantragt werden.

Mehr Informationen zum Liquiditätshilfedarlehen und die Antragsunterlagen finden sich auf der Webseite der SAB:

Liquiditätshilfedarlehen Corona

Gern kann das Existenzgründerzentrum zur Beantragung telefonisch beraten oder bei der Erstellung der Antragsunterlagen unterstützen.

Selbstverständlich können wir auch über andere Instrumente und Programme beraten, die zur Bewältigung der Krise zur Verfügung stehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Beratung derzeit in erster Linie telefonisch oder per E-Mail erfolgen muss. Wir werden an dieser Stelle auch darüber informieren, welche anderen Programme und Instrumente zur Krisenbewältigung zur Verfügung stehen.

An dieser Stelle möchten wir auch auf ein neues Webportal des Unternehmerverbandes Sachsen verweisen. Unter www.uv-informiert.org informiert der Unternehmerverband über die Auswirkungen der Corona-Krise und bietet vielfältige Informationen zur Krisenbewältigung an.

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