Nachdem der Bundesrat – wie berichtet – zuerst ein Veto gegen das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, das unter anderem die Änderungen beim Gründungszuschuss beinhaltet, eingelegt hat und das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat, hat der Vermittlungsausschuss am Dienstag, den 22.11.2011, das Gesetz unverändert durchgewinkt. Dadurch wird es bei den geplanten Änderungen in der Gründerförderung bleiben, das Gesetz wird nun zeitnah umgesetzt werden.

Hierzu wird der Bundestag bereits am 24.11.2011 erneut über das Gesetz abstimmen, wobei hier keine Veränderungen mehr zu erwarten sind. Anschließend wird das Gesetz vom Bundespräsidenten geprüft, unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bereits am Tag nach dieser Veröffentlichung wird die Neuregelung zum Gründungszuschuss in Kraft treten. Erfahrungsgemäß dauert dieser Vorgang 2 bis 3 Wochen, so dass mit dem Inkrafttreten der Neuregelung Anfang bis Mitte Dezember gerechnet werden muss.

Allen Existenzgründern, die Ihre Gründung bereits hinreichend vorbereitet haben und den Gründungszuschuss noch in der alten Form in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir daher, ihren Gründungstermin nicht weiter hinauszuschieben und möglichst zeitnah zu gründen. Nicht nur das offizielle Gründungsdatum sollte vor dem Termin des Inkrafttretens des Gesetzes liegen, wir empfehlen, auch die Antragsunterlagen auf den Gründungszuschuss vor diesem Termin bei der Agentur für Arbeit abzugeben.

Gründer-Stories

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 „Ofek“ bedeutet auf Hebräisch „Horizont“. Wer neu nach Deutschland kommt, sieht oft das Ziel am Horizont, kennt aber den Weg dorthin nicht. Als Eden Ofek Levin im Jahr 2017 aus Israel nach Deutschland kam, hat sie diese Erfahrung selbst gemacht.... mehr

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