Sehnsüchtig wurde Sie von Existenzgründern und Unternehmen erwartet, nun wurde die Mittelstandsrichtline des Freistaates Sachsen veröffentlicht. Die Mittelstandsrichtline ist Grundlage vieler Förderprograme der Sächsischen Aufbaubank für Unternehmen und Existenzgründer. Doch Achtung: Eine Antragstellung und Bewilligung von Fördermitteln kann derzeit noch nicht erfolgen. Hierfür ist die Zustimmung der Europäischen Kommission erforderlich – Datum bislang ungewiss. Dennoch möchten wir im Folgenden über die wichtigsten Programme informieren. Einen Überblick über alle Programme erhalten Sie auf der Website der Sächsischen Aufbaubank unter SAB .

Gründungsberatung:

Hier bleiben die Programmrichtlinien weitestgehend unverändert: Existenzgründer können einen Zuschuss zu Beratungsleistungen VOR der Gründung zu zahlreichen Themen in Anspruch nehmen. Themen sind beispielsweise:

  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung
  • Vorbereitung eines Vertriebs- und Marketingkonzeptes
  • Überarbeitung / Weiterentwicklung eines Gründungskonzeptes
  • Markterschließung
  • Standortsuche
  • Erarbeitung von Unternehmenszielen und Strategien
  • Entwicklung des Personalkonzeptes

Eine Ausweitung des Nebenerwerbs zum Haupterwerb ist ebenfalls förderfähig. Neu ist die Höhe des Zuschusses: Pro Tagewerk (8 Stunden) wird ein pauschaler Zuschuss von 400 Euro gezahlt, bei Beratungen zur Unternehmensnachfolge sogar 500 Euro. Mindestens soll die Beratung 2 Tagewerke, höchstens 10 Tagewerke umfassen.

Betriebsberatung/Coaching:

Auch diese Beratungsförderung für bestehende Unternehmen wird nahezu unverändert fortgesetzt. Beratung kann zu nahezu allen unternehmerischen Fragen in Anspruch genommen und bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt 40 % bzw. 50 % bei Einschaltung eines Qualitätssicherers.

Elektronischer Geschäftsverkehr:

Der Zuschuss zu Vorhaben zur Geschäftsprozessoptimierung bzw. -erweiterung durch Implementierung moderner Informations- & Kommunikationstechnologien (Planung, Implementierung, Software und Schulung) beträgt bis zu 40 %,höchstens jedoch 40.000 Euro.

Neu sind ein Programm zur Sicherung des Informationssicherheitsniveaus in KMU (Zuschuss 40 %) und zum Aufbau einer Wissensbilanz als Managementinstrument (Zuschuss 3.000 €).

Messen/Außenwirtschaft

Auch die Teilnahme an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland wird weiterhin bezuschusst. Der Zuschuss erfolgt in Form einer Pauschale: 4.000 Euro für Inlandsmessen und 5.000 Euro für Auslandsmessen.

Auch Produktpräsentationen, Teilnahme an internationalen Symposien und Studien zur Erschließung von Auslandsmärkten können bezuschusst werden (max. 50 %).

Markteinführung innovativer Produkte

Dieses Programm wird künftig in zwei Phasen unterteilt:

Markteinführungsphase: Zuschuss von 50 % für Produktdesign, Herstellung von Prototypen, Normierung und Zertifizierung des Produktes, produktspezifische Marketingkonzepte und Werbematerialien

Marktbearbeitungsphase: Darlehen bis max. 500.000 €, zinsverbilligt, Laufzeit bis 5 Jahre

Technologiegründerstipendium

Ein neuer Name für ein altes Programm, früher hieß es SEED-Stipendium. Gründer von technologieorientierten Unternehmen werden 1 Jahr lang mit einem Stipendium zwischen 1.000 und 3.000 € je Monat unterstützt. Allerdings werden hohe Erwartungen an die Qualifikation des Gründerteams und das Gründungsvorhaben gesetzt, so müssen beispielsweise die Ausgaben für Forschung und Entwicklung mindestens 15 % der Unternehmensausgaben ausmachen.

 

Nahezu zeitgleich mit der Mittelstandsrichtlinie wurde auch die Bildungsrichtlinie Sachsen 2014 verabschiedet. Auch hier gilt oft: Alte Programme, neuer Name. Wichtig für Existenzgründer und Gründungswillige sind vor allem die folgenden beiden Programme:

Weiterbildungsscheck, betrieblich

Mit dem Programm (früher: Einzelbetriebliches Förderverfahren) werden Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung gefördert, insbesondere mit der Zielsetzung:

  • Schaffung neuer Arbeitsplätze und Erschließung neuer Märkte
  • Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Höherqualifizierung der Arbeitnehmer
  • Anpassung an neue Herausforderungen wie Unternehmensmanagement, Fachkräftesicherung, Technologieeinsatz
  • Vorbereitung von Unternehmensnachfolge
  • Ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende
  • Umwelt- und Ressourcenschutz

Zielgruppe sind Unternehmer, Beschäftigte, Auszubildende und auch Arbeitnehmer in Elternzeit, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben und wo auch der Sitz des Unternehmens in Sachsen liegt. Der Zuschuss beträgt 70 % für KMU und 40 % für große Unternehmen.

Weiterbildungsscheck, individuell

Früher hieß dieses Programm schlicht Weiterbildungsscheck. Gefördert werden Vorhaben der individuellen betrieblichen Weiterbildung durch Angestellte, Auszubildende (ab 18 Jahre) und beispielsweise arbeitslose Nicht-Leistungsempfänger. Gefördert werden bis zu 80 % der Weiterbildungskosten.

Auch für den Weiterbildungsscheck und andere Maßnahmen der Bildungsrichtlinie können derzeit noch keine Anträge gestellt werden!

Gründer-Stories

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