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Unternehmensgründerbüro Leipzig (UGB) zuständig für fachkundige Stellungnahmen
- Details
- Kategorie: Behörden
- Erstellt am Donnerstag, 12. Mai 2011 00:00
Das Unternehmensgründerbüro Leipzig (UGB) ist künftig die zuständige Stelle für fachkundige Stellungnahmen für Anträge auf Unterstützung von Existenzgründern nach SGB II §16b (Einstiegsgeld) und §16c (Leistungen zur
Eingliederung von Selbständigen) über das Jobcenter Leipzig. Damit hat sich die Befürchtung, dass das Jobcenter
selbst über die Tragfähigkeit einer Existenzgründung entscheidet, glücklicherweise nicht bewahrheitet.
Das Jobcenter gibt für die Prüfung der Tragfähigkeit einen Gutschein aus. Zusammen mit diesem Gutschein können Anträge auf eine Tragfähigkeitsprüfung abgegeben werden beim
UGB Unternehmensgründerbüro Leipzig
Karl-Heine-Straße 99
04229 Leipzig
Ansprechpartner: Frau Schwertfeger und Frau Auf der Masch
Anträge werden nur dienstags in der Zeit von 08:30 – 11:30 Uhr und 12:30 – 17:30 Uhr entgegen genommen.
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