Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz) beschlossen, am 22. März 2024 wird der Bundesrat das neue Gesetz beraten. Die neue Rechtslage weckt aktuell mancherorts Phantasien: Handelt es sich hier eventuell um ein neues, gewinnversprechendes Geschäftsmodell für Existenzgründungen?

Um es vorweg zu nehmen: Nein! Mit dem Cannabisgesetz wird zwar der Besitz, Anbau und die Abgabe von Cannabis legalisiert, nicht jedoch der Verkauf und Handel mit Cannabis. Neben der Möglichkeit des Anbaus für den Eigenbedarf (bis zu 3 Pflanzen) ist der Anbau in sogenannten Anbauvereinigungen vorgesehen.

Anbauvereinigungen sind in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) oder einer eingetragenen Genossenschaft (eG) organisiert. Zudem benötigt die Anbauvereinigung eine Genehmigung der zuständigen Landesbehörde, für die eine Vielzahl von Voraussetzungen zu erfüllen sind (Führungszeugnis der Vorstandsmitglieder, Angaben zur Anbaufläche, Bestellung eines Präventionsbeauftragten, Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, Konzept der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen).

Die Mitglieder der Anbauvereinigung müssen volljährig sein und seit mindestens 6 Monaten seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag, über den die Kosten der Anbauvereinigung gedeckt werden können. (Achtung: Der Vorstand eines Vereines arbeitet rein ehrenamtlich und erhält keine Vergütung!) Daneben arbeiten die Vereinsmitglieder aktiv beim Anbau und der Pflege der Pflanzen und der Verarbeitung mit. Im Gegenzug erhalten Sie eine vorgeschriebene Menge (max. 25 Gramm / Tag bzw. max. 50 Gramm / Monat).

Cannabis darf ausschließlich von Mitgliedern angebaut und ausschließlich an Mitglieder zum Zweck des Eigenkonsums kostenfrei abgegeben werden. Der Verkauf an Mitglieder oder Dritte oder der Versand von Cannabis sind ausdrücklich ausgeschlossen. Da des umfangreiche Dokumentationspflichten und Kontrollen geben wird, würden Verstöße zum Entzug der Anbauerlaubnis führen und können auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Die kommerziellen Phantasien von Glücksrittern unterstützt das Cannabisgesetz also nicht. Mit der Legalisierung des Anbaus und des Besitzes von Cannabis eröffnet sich in keiner Weise ein Geschäftsmodell, mit dem Existenzgründer nunmehr legal Geld verdienen können.

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