Das Bundesfinanzministerium hat die für das Jahr 2011 geltenden Pauschbeträge für den Eigenverbrauch veröffentlicht. Diese Pauschbeträge können bei Einzelhandelsunternehmen und Gaststätten für die Entnahme für den privaten Verbrauch angesetzt werden, so dass Einzelaufzeichnungen entbehrlich werden. Im Vergleich zu 2010 ist hierbei eine leichte Erhöhung der Pauschbeträge zu verzeichnen.

Gewerbezweig

Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer

7 % USt.

19 % USt.

insgesamt

Bäckerei

847 EUR

430 EUR

1.277 EUR

Fleischerei

672 EUR

1.008 EUR

1.680 EUR

Gast- und Speisewirtschaften

 

a) mit Abgabe von kalten Speisen

807 EUR

1.210 EUR

2.017 EUR

b) mit Abgabe von warmen und kalten Speisen

1.116 EUR

1.989 EUR

3.105 EUR

Getränkeeinzelhandel

0 EUR

363 EUR

363 EUR

Café und Konditorei

860 EUR

739 EUR

1.599 EUR

Milch, Milchwaren, Fettwaren und Eier (Einzelhandel)

511 EUR

68 EUR

579 EUR

Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel)

1.169 EUR

565 EUR

1.734 EUR

Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Einzelhandel)

269 EUR

200 EUR

469 EUR

 

Bitte beachten Sie beim Ansatz der Pauschbeträge die folgenden Besonderheiten:

Die Entnahmen sind der Umsatzsteuer zu unterwerfen

  • Es sind keine individuellen Zu- oder Abschläge wegen persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub zulässig
  • Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Für Kinder bist zum vollendeten 12. Lebensjahr isz die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ist der volle Pauschbetrag anzusetzen
  • Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Werden diese entnommen, ist die Entnahme zusätzlich zu erfassen.
  • bei gemischten Betrieben (z.B. Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist der jeweils höhere Pauschbetrag anzusetzen

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