Versicherung

  • Aktuell zahlen rund 170.000 Firmen regelmäßig Künstlersozialabgaben und verhelfen damit ca. 180.000 selbständigen Journalisten, Publizisten und Künstlern zu einer vergünstigen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Mit der Künstlersozialabgabe müssen 30% der Sozialversicherungsbeiträge der KSK-Mitglieder finanziert werden. 20% übernimmt der Bund. 50%, also quasi den Arbeitnehmeranteil, übernehmen die Versicherten.

    Für ihre Mitglieder ist die Künstlersozialkasse (KSK) überlebenswichtig - für andere Selbständige bedeutet die Künstlersozialabgabe erheblichen bürokratischen Aufwand. Durch häufigere Prüfungen - so hat das Bundesarbeitsministerium beschlossen - sollen 32 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen für die KSK eingetrieben werden. Fast 40 Prozent dieser Zusatzeinnahmen fließen jedoch in den Mehraufwand für die Kontrollen - möglicherweise auch deutlich mehr.

    Viele Selbständige wissen gar nicht, dass sie abgabepflichtig sind, sobald sie einen Künstler oder Publizisten beauftragen. Dazu zählen zum Beispiel Webdesigner und Texter, die freiberuflich einen Flyer oder eine Anzeige erstellen, übrigens auch dann, wenn sie selbst gar nicht in der KSK versichert sind. Solche Honorare muss man getrennt erfassen und 5,2 Prozent davon an die Künstlersozialversicherung melden und abführen - zusätzlich zu der bereits bezahlten Vergütung. Allerdings soll eine Bagatellgrenze von 450 Euro pro Jahr einführt werden. Bis zu dieser Grenze sollen an selbständige Künstler und Publizisten erteilte Aufträge nach Inkrafttreten des Gesetzes abgabefrei

    Nach dem "Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes" sollen alle Unternehmer, die jetzt schon Künstlersozialabgabe zahlen (sowie alle Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten) alle vier Jahre von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geprüft werden. Von den kleineren Unternehmen sollen 40 Prozent ausgewählt und alle vier Jahre geprüft werden.

    Übrigens: Auch wenn Künstler und Publizisten in einer GbR oder anderen Personengesellschaft organisiert sind, sind ihre Honorare ebenso wie bei Einzelunternehmen abgabepflichtig. Aufträge an eine GmbH, haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Limited oder andere Kapitalgesellschaft sind dagegen nicht abgabepflichtig.

Gründer-Stories

Over The Ofek - Eden Ofek Levin

 „Ofek“ bedeutet auf Hebräisch „Horizont“. Wer neu nach Deutschland kommt, sieht oft das Ziel am Horizont, kennt aber den Weg dorthin nicht. Als Eden Ofek Levin im Jahr 2017 aus Israel nach Deutschland kam, hat sie diese Erfahrung selbst gemacht.... mehr

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