Das Bundeskabinett hat Anfang April den Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" beschlossen. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Sommer erwartet. Das Gesetz beschränkt die Abnahme- und Zahlungsfristen, die öffentliche Auftraggeber und Unternehmen mit ihren Auftragnehmern vereinbaren dürfen. Die Auftragnehmer dürfen diesen Kunden bei Verzug künftig eine Mahnpauschale von 40 Euro sowie höhere Verzugszinsen in Rechnung stellen.

Wenn ein öffentlicher Auftraggeber oder ein Unternehmen in Verzug gerät, kann der Rechnungssteller bzw. Gläubiger eine Pauschale von 40 Euro verlangen (oder mehr, wenn er entsprechend höhere Kosten nachweist). Gerade bei kleineren Forderungen kann dies zu einer besseren Zahlungsmoral führen. Außerdem erhöht der Gesetzgeber den Verzugszins auf neun (bisher acht) Prozent über dem Basiszinssatz. Selbständige profitieren als Auftragnehmer von den neuen Regelungen, müssen aber zugleich in ihrer Rolle als Auftraggeber mit höheren Kosten rechnen, wenn sie selbst im Zahlungsverzug sind.

Die Vereinbarung von Zahlungsfristen von mehr als 30 oder sogar 60 Tagen wird deutlich erschwert. AGB-Klauseln, mit denen sich öffentliche Auftraggeber und Unternehmen für die Abnahme oder Überprüfung mehr als 15 Tage oder für die Zahlung mehr als 30 Tage Zeit einräumen sind künftig grundsätzlich unwirksam. Das Unternehmen bzw. der öffentliche Auftraggeber muss bei längeren Abnahme- bzw. Zahlungsfristen nachweisen, dass die Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde. Zudem müssen die Vereinbarungen sachlich gerechtfertigt sein und dürfen nicht grob unbillig sein. Auch hiervon können kleinere Selbständige profitieren, die bisher den Bedingungen vertragsmächtigerer Auftraggeber ausgeliefert waren.

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Brenda Irala

Frau Brenda Irala zeigt ein Spielbrett, Aktionskarten, eine Sanduhr, Stift und Papier – das ist eigentlich schon alles was man benötigt, sagt sie. Kontaktieren Sie mich, spielen Sie mit mir! Brenda hat in ihrem Heimatland Mexiko International... mehr

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