Die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat aufgrund des Abschlusses der EU-Strukturfondsperiode 2007 – 2013 zum 16. März 2014 die Annahme von Anträgen des Programms Gründungsberatung eingestellt. Damit ist eine geförderte Beratung von Existenzgründern in Sachsen derzeit nicht mehr möglich.

Für den neuen Fördermittelzeitraum 2014 – 2020 ist jedoch geplant, das Programm wieder aufleben zu lassen.  Absehbar sind jedoch Veränderungen sowohl bei den Förderbedingungen als auch bei der Höhe des Zuschusses. Voraussetzung dafür ist, dass die neue Mittelstandrichtlinie des Freistaates Sachsen verabschiedet wird. Hiermit ist jedoch frühestens in den Sommermonaten zu rechnen.

Aktuell noch möglich ist eine Antragstellung für geförderte Existenzgründerberatung im Rahmen von „Gründercoaching Deutschland“. Da dieses Programm ebenfalls (zumindest vorläufig) ausläuft, müssen Anträge bis spätestens zum 15.06.2014 gestellt werden, bis spätestens 20.06.2014 muss die Bestätigung des Regionalpartners (IHK, HWK) bei der Förderstelle KfW vorliegen (Nachtrag: Das Programm wurde zwischenzeitlich durch die KfW bis 31.12.2014 verlängert, Anträge können bis Anfang Dezember gestellt werden. Die Beratung muss spätestens zum 30.06.2014 abgeschlossen sein.). Existenzgründer, die nach der Gründung eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen möchten, sollten sich also beeilen. Zwar ist auch beim Gründercoaching eine Fortsetzung geplant, allerdings wird sich die Höhe des Zuschusses (in Ostdeutschland 75 %, in Westdeutschland 50 %) voraussichtlich deutlich reduzieren.

Gründer-Stories

Brenda Irala

Frau Brenda Irala zeigt ein Spielbrett, Aktionskarten, eine Sanduhr, Stift und Papier – das ist eigentlich schon alles was man benötigt, sagt sie. Kontaktieren Sie mich, spielen Sie mit mir! Brenda hat in ihrem Heimatland Mexiko International... mehr

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