Die Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig hat das Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand 2013 - 2015 auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 19.06.2013 zur Durchführung des Mittelstandsförderprogramm verabschiedet.
Das Mittelstandsförderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um die eigenen Potentiale zu nutzen und zu wachsen. Des Weiteren sollen die Leipziger Mittelstandsbetriebe bezüglich ihrer überregionalen Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. Die Zuwendungen sollen Unternehmen in Leipzig Anreize zur Sicherung und Erweiterung ihres Standortes und zur Existenzgründung bieten. Externen Ansiedlungsinteressenten soll ein Anreiz geboten werden, sich in Leipzig niederzulassen.
Konkret umfasst das Programm die folgenden Maßnahmen-Bausteine:
Transfer von kreativen Ideen in kleine Unternehmen
Gegenstand der Maßnahme ist die Förderung von Kosten für kreativwirtschaftliche Leistungen, die zur Ideengenerierung, Konzeption, Entwicklung, Anwendung, Umsetzung und/ oder Marktüberleitung von neuen Produkten oder Dienstleistungen marktteilnehmender Unternehmen führen.
Durch die Förderungsmaßnahme soll bei den in Leipzig ansässigen KMU die Nachfrage/ Inanspruchnahme von Kreativleistungen für die eigene Innovationstätigkeit und/oder unternehmerische sowie produkt- und leistungsbezogene Professionalisierung angeregt werden.
Unternehmensnachfolge, Betriebsübergang und Krisen
Gegenstand der Maßnahme ist die Förderung der Begleitung von Unternehmen z.B. in Restrukturierungsprozessen durch entsprechende fachkundige Hilfe in rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Hinsicht.
Die Unterstützungsmaßnahmen können im Einzelfall auch nach der Unternehmenskonsolidierung fortgesetzt werden. Zuwendungen können für Gutachten und Expertisen beantragt werden.
Wachstumsbedingte Standortverlagerung
Gegenstand der Maßnahme ist die Förderung umzugsbedingter Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen entwickeln sich mit den Märkten dynamisch. Gerade in der Wachstumsphase wird oft eine Standortverlagerung bzw. -erweiterung dringend notwendig.
Die Notwendigkeit der Unterstützung einer Standortverlagerung ist durch neue Aufgabenfelder und/ oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze darzustellen.
Gemeinschaftliches Marketing
Gegenstand der Maßnahme ist die Förderung von Unternehmen bei gemeinschaftlichen Marketingmaßnahmen, um z.B. Umsatzeinbußen in Folge von Einschränkungen durch Baustellen zu minimieren.
Gefördert werden alle Maßnahmen, die geeignet sind, die durch die Baumaßnahmen entstandenen Nachteile zu mindern oder zu kompensieren. Die Fördermaßnahme richtet sich an Unternehmensgruppen.
Managementhilfe - Ressourcen für Management in KMU
Gegenstand der Maßnahme ist die befristete Förderung eines/er „Strategieassistenten/in“. Der/Die Strategieassistent/-in soll in den Bereichen Produkt- oder Produktvermarktungsstrategien, Beschaffungsstrategien, Personalstrategien, Ressourcenstrategien oder für andere strategische Planungen eingesetzt werden.
Als Strategieassistent/in kommen Hochschulabsolventen/innen in Betracht. Die Maßnahme ist zugleich ein niedrigschwelliger Ansatz zum Innovationstransfer.
Erschließung neuer Märkte
Gegenstand der Maßnahme ist die Förderung von Vorhaben zur Erschließung neuer Märkte mit dem Ziel, den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz Leipziger Unternehmen und ihrer Erzeugnisse und Dienstleistungen im In- und Ausland zu verbessern, neue Absatzmärkte zu erschließen und neue Kunden zu gewinnen.
Unterstützt werden soll die Teilnahme an internationalen Messen, sofern die Förderung durch regionale oder Bundesprogramme ausgeschlossen ist. Darüber hinaus kann auch die aktive Teilnahme an bedeutenden Fachkongressen zur Erschließung nationaler Märkte unterstützt werden.
Internationalisierung von KMU
Gegenstand der Maßnahme ist die Förderung von Gutachten und Studien als Vorbereitungsmaßnahme zur Erschließung von Auslandsmärkten.
Bei der Erschließung von Auslandsmärkten werden Unternehmen mit landesspezifischen Gegebenheiten konfrontiert. Deshalb müssen Unternehmen Expertenwissen zur Erschließung neuer Märkte dauerhaft über Berater oder spezialisierte Mitarbeiter gewinnen.
Räume für innovative Existenzgründung
Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die Gründung innovativer Unternehmen in Leipzig durch einen Mietzuschuss für die Dauer eines Wirtschaftsjahres.
Mit dieser Maßnahme soll ebenfalls das Entstehen von „Mikro-Innovationszentren“. unterstützt werden, die Unternehmen Raum geben, um durch Kooperation und Zusammenarbeit positive wirtschaftliche Effekte zu erzielen.
Meistergründungsprämie
Gegenstand der Maßnahme ist die Förderung von Existenzgründungen im Handwerk für Handwerksmeister/innen, die ein Unternehmen als Vollerwerbstätigkeit gründen oder übernehmen.
Die Meistergründerprämie dient der Schaffung bzw. der Sicherung (bei Übernahmen) von Arbeitsplätzen.
Die Prämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und ist an Voraussetzungen gebunden.
Neuansiedlung in Leipzig
Gegenstand der Maßnahme ist die Förderung der Verlegung einer Niederlassung oder eines Hauptsitzes nach Leipzig.
Mit der Ansiedlung von Unternehmen wird das Ziel verfolgt, sozialversicherungs-pflichtige Arbeitsplätze zu schaffen.
Antragstellung und Projektförderung
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). die wirtschaftlich selbständig sind und ihre Betriebsstätte in der Stadt Leipzig haben oder beabsichtigen eine Betriebsstätte in der Stadt Leipzig zu errichten.
Die Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung zu den einzelnen Förderbausteinen finden sich auf der Internetseite der Stadt Leipzig unter
Form der Projektförderung
Die Zuwendungen werden als einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den förderfähigen Ausgaben gewährt und betragen in der Regel max. 50 % der förderfähigen Kosten. Zuwendungsfähig sind Kosten, wenn sie vom Zuwendungsempfänger getragen und nachgewiesen werden, sie zur Durchführung des Vorhabens notwendig und angemessen sind und das Vorhaben den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht.