Was ändert sich bei den Sozialversicherungen im Jahr 2012?

In den letzten Tagen wurden die neuen Beitragssätze für die Sozialversicherungen veröffentlicht. Trotz einiger Beitragssenkungen (Beitrag Rentenversicherung) steigen in vielen Bereichen die Beitragsbemessungsgrenzen, die sich an den im letzten Jahr deutlich gestiegenen Durchschnittseinkommen in Deutschland ausrichten. Unterm Strich bedeutet dies gerade für Selbständige und Existenzgründer eine höhere monatliche Belastung.

Was sich bei den Versicherungen im Einzelnen ändert und welche Beiträge 2012 gelten, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:

Gesetzliche Krankenversicherung:

Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenkasse bleibt 2012 konstant bei 14,9 % (ohne Krankentagegeld, nur für Selbständige!) bzw. 15,5 % (mit Krankentagegeld ab der 7. Krankheitswoche). Die Beitragsbemessungsgrenze steigt jedoch deutlich von 3.712,50 € auf 3.850 €. Der maximale Beitrag steigt damit auf 573,65 €.

Der Mindestbeitrag richtet sich nach der „Mindestbeitragsbemessungsgrundlage“. Diese steigt in 2012 auf 1.968,75 Euro. Der neue Mindestbeitrag (ohne Pflegeversicherung, ohne Krankentagegeld) beträgt damit 293,34 Euro.

Die reduzierte Beitragsbemessungsgrundlage für soziale Härtefälle steigt auf 1.312,50 Euro, der Mindestbeitrag damit auf 195,56 Euro. Dieser reduzierte Beitrag gilt auch Existenzgründer mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld. Durch die Änderungen beim Gründungszuschuss werden jedoch künftig deutlich weniger Gründer in den Genuss dieses ermäßigten Beitrages kommen.

Pflegeversicherung:

Für die Pflegeversicherung gelten dieselben Bemessungsgrenzen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinderlose zahlen wie bisher einen Beitrag von 2,2 %, Eltern 1,95 %

Rentenversicherung:

Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz von 19,9 % auf 19,6 %. In den alten Bundesländern steigt jedoch die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.600 Euro, in den neuen Bundesländern bleibt sie mit 4.800 € stabil. Der Höchstbetrag liegt damit künftig bei 1.097,60 € (West) bzw. 940,80 € (Ost).

Der Regelbeitrag, der alternativ zu dem einkommensabhängigen Beitragssatz gewählt werden kann, steigt im neuen Jahr in Ostdeutschland auf 439,04 Euro (2011: 431,83 Euro) und in Westdeutschland auf 514,50 Euro (2011: 508,45 Euro). Damit erhöht sich auch der hälftige Regelbeitrag für Existenzgründer innerhalb der ersten 3 Jahre auf 219,52 Euro (Ost) bzw. 257,25 Euro (West).

Arbeitslosenversicherung:

Der Beitragssatz zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung verdoppelt sich 2012 planmäßig und liegt damit nun bei 100 % der Bezugsgröße. Der Beitrag beträgt ab 2012 monatlich 67,20 Euro (Ost) bzw. 78,75 Euro (West). Existenzgründer im ersten Jahr der Gründung müssen 1 Jahr lang nur die Hälfte des Beitrages zahlen.