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Inkrafttreten der Kürzungen beim Gründungszuschuss verzögert sich
- Details
- Kategorie: Förderung
- Erstellt am Montag, 17. Oktober 2011 08:33
Nachdem der Bundestag am 23.09.2011 dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“, das unter anderem den Umbau des Gründungszuschusses enthält, zugestimmt hatte, war das Inkrafttreten der Änderungen bei der Gründerförderung zum 01.11.2011 geplant. Dieses Datum ist nun jedoch praktisch kaum noch möglich.
Am Freitag, den 14.10.2011 hat der deutsche Bundesrat ein Veto gegen das Gesetz eingelegt und es erneut in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Da das Gesetzt jedoch nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, kommt es im Vermittlungsausschuss nicht zu Verhandlungen oder Änderungen am Gesetz, sondern der Vermittlungsausschuss formuliert lediglich den Wortlaut des Einspruches und legt das Gesetz zur erneuten Abstimmung dem Bundestag vor. Hier muss das Gesetz dann mit der so genannten „Kanzlermehrheit“ (50 Prozent aller Abgeordneten, nicht nur der anwesenden) beschlossen werden.
Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Kanzlermehrheit mit den Stimmen der Regierungskoalition erreicht wird, so dass das Gesetz an sich nicht ändern wird. Lediglich der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird sich um einige Wochen nach hinten verschieben. Nach erneutem Beschluss durch den Bundestag muss das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Neuregelung des Gründungszuschusses ohne Übergangsfrist in Kraft.
Existenzgründer, die sich noch mit der alten Gründungsförderung selbständig machen möchten, gewinnen hierdurch etwas wertvolle Zeit, um ihre Selbständigkeit gründlicher vorbereiten zu können. Da derzeit noch unklar ist, wie schnell das Gesetz nun in Kraft treten wird, raten wir dennoch, keine unnötigen Verzögerungen zu riskieren und das Gewerbe / die freiberufliche Tätigkeit lieber einige Tage eher anzumelden.
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